Mit diesen Verträgen verliert  das Schweizervolk an Souveränität. EU Gesetze müssen übernommen werden auch wenn das Volk in Abstimmungen die Übernahme ablehnt. Volksentscheide können vom Europäischen Gericht abgewiesen und die Nichtübernahme der EU Gesetze durch Sanktionen bestraft werden.
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