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9.11.25

Der EuGH spielt im Rahmenabkommen eine zentrale Rolle

Mit dem Rahmenvertrag, der ein Integrationsvertrag ist, verpflichtet sich die Schweiz, EU-Rechtsakte zu übernehmen und diese analog zur EU auszulegen. 

In Streitigkeiten, die EU-Binnenmarktrecht betreffen, muss das Schiedsgericht dem EuGH eine Vorlage zur Auslegung der betreffenden Rechtsfrage unterbreiten.

Das Schiedsgericht trifft unabhängig Entscheidungen, muss sich aber bei Fragen, die EU-Binnenmarktrecht betreffen, an die Auslegung durch den EuGH halten. Die Schweiz ist also dem Urteil des EuGh ausgeliefert.


Wenn der Streit Fragen zur Auslegung von EU-Recht aufwirft und die Auslegung dieses Rechts aus Sicht des Schiedsgerichts für die Beurteilung des Streitfalls relevant und notwendig ist, muss das Schiedsgericht den EuGH zur Auslegung dieses Rechts beiziehen. 


An arbitral tribunal will resolve the disputes between the parties in any of the agreements that will govern Switzerland's access to the internal market. However, if there is a question of Union law that needs to be resolved in order to deliver its decision, the arbitral tribunal must submit that question to the European Court of Justice, whose ruling will be binding on the arbitral tribunal. European Commission

Bund: Institutionelle Elemente Faktenblatt

Universität Zürich: Der EuGH und die Schweiz

29.8.25

Mit dem Rahmenabkommen ist die Schweiz EU-Richtern ausgesetzt.

Spätestens seit dem Klimaseniorinnen-Urteil von 2024 ist offenkundig, wie ausgreifend etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg urteilt. Nun will die Schweiz bekanntlich nicht Teil der EU sein; trotzdem soll der EuGH in zentralen Politikbereichen künftig in der Schweiz mitentscheiden. Die Schweiz übernimmt mit den neuen Verträgen zahlreiche EU-Rechtsakte und verpflichtet sich, diese parallel zur EU auszulegen und anzuwenden. Für die Auslegung ist der EuGH abschliessend zuständig. (NZZ Katharina Fontana)


Ich schaue die EU-Verträge mehr grundsätzlich an. Für mich ist klar: Wirtschaftlich bringen sie praktisch nichts, politisch verlieren wir weiter an Souveränität. Das wird sich längerfristig auch wirtschaftlich rächen, weil unsere Wirtschaftspolitik schlechter werden wird: weniger dezentral, weniger pragmatisch, weniger demokratisch. (Professor für Wirtschaftsgeschichte Tobias Straumann)

https://proschweiz.ch/wp-content/uploads/2025/08/250926_NZZ_Der-EuGH-und-die-Schweiz_-Wie-stark-wird-der-Einfluss-wirklich_.pdf?tdouid=15f45a83-ca77-49b3-9f5a-9e97504acb1d


25.8.25

Rahmenvertrag Nein: EU erhält Auslegungs-Monopol

Katharina Fontana (NZZ) hat sich wieder einmal in das RA2.0 vertieft und hat schon wieder weitere Beweise gefunden, wie schlecht dieses Abkommen nun einmal ist.

Ein Punkt, worüber bisher nur wenig diskutiert wurde, betrifft die einheitliche Auslegung der Abkommen. Die Schweiz übernimmt mit den neuen Verträgen zahlreiche EU-Rechtsakte und verpflichtet sich, diese parallel zur EU auszulegen und anzuwenden. Für die Auslegung ist der #EuGH abschliessend zuständig. Was beispielsweise unter einem «Lebenspartner» zu verstehen ist, wird letztlich durch den EuGH definiert – auch für die Schweiz. Roland Mathys auf X

https://x.com/mathysroland/status/1960005908097814837?s=46&t=E_e9wvccSsAotu-UhJR-LA

https://www.nzz.ch/schweiz/eu-vertraege-neue-regeln-aus-bruessel-gelten-direkt-in-der-schweiz-ld.1891925

14.7.25

EU-Recht wird künftig direkt übernommen ohne Debatte

Der Bundesrat bestätigt: EU-Recht wird künftig direkt übernommen. Keine parlamentarische Debatte, kein Referendum, keine Abstimmung. Mit den Rahmenverträgen wird fremdes Recht automatisch rechtsgültig in der Schweiz – auch bei heiklen Themen wie Strom oder Personenfreizügigkeit.