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16.10.25

Höhere Strompreise durch die Einbindung in den Strommarkt der EU

Das vorgesehene Stromabkommen als Teil der Bilateralen III regelt die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt der EU. 


Der Schweizer Netzbetreiber Swissgrid würde in das europäische Systemmanagement eingebunden.


Das Schweizer Recht und Strommarktregulierung müssen an EU-Regeln (Marktregeln, Netzcodes) angepasst werden.  


Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz „dynamisch" neue EU-Vorschriften übernimmt, um den Anschluss an den EU-Markt dauerhaft zu sichern.


Ausländische Anbieter werden in den Schweizer Markt eindringen und lokale Anbieter benachteiligen.


Ungelöst sind die Fragen über Eigentumsrechte (z. B. Stauseen) und Kontrolle über kritische Infrastrukturen.  


Die Freizügigkeit im Strommarkt bietet die Möglichkeit zur Wahl internationaler Stromlieferanten an, womit die Preise flexibel  aber nicht stabil sein werden. Es wird mit Preiserhöhungen gerechnet.


In Ländern wie Norwegen und Deutschland hat die Flexibilisierung zu enormen Preiserhöhungen und Preisschwankungen geführt. 


Der grenzüberschreitende Stromhandel der Schweiz, wie er jetzt besteht, funktioniert, und deshalb braucht es kein derartiges Abkommen mit der EU.


AUFGEPASST: Die Bilateralen III sind das Trojanische Pferd der EU. Die EU zieht mit dem Stromabkommen die Schweiz über den Tisch. Hören Sie sich diese Warnung an. https://vm.tiktok.com/ZNd7y9Mkb/