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9.7.25

Rahmenabkommen: EU-Recht würde sofort gelten ohne vorherige Beratung im Schweizer Parlament.

 Kompass zitiert in einer Mitteilung den Artikel von Katharina Fontana in der NZZ wie folgt: Die in den EU-Verträgen verankerte dynamische Rechtsübernahme ist keine technische Formalität, sondern ein Systemwechsel. EU-Recht würde prinzipiell gelten, sobald es beschlossen ist – ohne vorherige Beratung im Schweizer Parlament oder Volksabstimmung. So würde ein neuer EU-Rechtsakt schneller Wirkung in der Schweiz entfalten als jedes heimische Gesetz (ausser Notrecht).- Das Schweizer Parlament kann am Inhalt des EU-Rechtsaktes nichts mehr ändern. Bei einer Klage der EU entscheidet unwiderruflich das EU Gericht.

K. Fontana, NZZ: Der Bundesrat folgt bei der dynamischen Rechtsübernahme weitgehend der Forderung der EU: Wenn Brüssel neue Akte erlässt, werden diese eins zu eins Teil der Schweizer Rechtsordnung.

Katharina Fontana, NZZ: EU-Verträge: Neue Regeln aus Brüssel gelten direkt in der Schweiz.

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