Kompass zitiert in einer Mitteilung den Artikel von Katharina Fontana in der NZZ wie folgt: Die in den EU-Verträgen verankerte dynamische Rechtsübernahme ist keine technische Formalität, sondern ein Systemwechsel. EU-Recht würde prinzipiell gelten, sobald es beschlossen ist – ohne vorherige Beratung im Schweizer Parlament oder Volksabstimmung. So würde ein neuer EU-Rechtsakt schneller Wirkung in der Schweiz entfalten als jedes heimische Gesetz (ausser Notrecht).- Das Schweizer Parlament kann am Inhalt des EU-Rechtsaktes nichts mehr ändern. Bei einer Klage der EU entscheidet unwiderruflich das EU Gericht.
K. Fontana, NZZ: Der Bundesrat folgt bei der dynamischen Rechtsübernahme weitgehend der Forderung der EU: Wenn Brüssel neue Akte erlässt, werden diese eins zu eins Teil der Schweizer Rechtsordnung.
Katharina Fontana, NZZ: EU-Verträge: Neue Regeln aus Brüssel gelten direkt in der Schweiz.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen