Der Bundesrat bestätigt: EU-Recht wird künftig direkt übernommen. Keine parlamentarische Debatte, kein Referendum, keine Abstimmung.
Mit den Rahmenverträgen wird fremdes Recht automatisch rechtsgültig in der Schweiz – auch bei heiklen Themen wie Strom oder Personenfreizügigkeit.
Wenn eine EU-Bestimmung von der Schweiz nicht verwirklicht wird, kommt die Sache vor das Schiedsgericht, das die Klage entgegen nimmt und berät ohne Urteil. Das unwiderrufliche letzte Urteil wird von EuGH (EU Gericht) gefällt. Es folgen Sanktionen.
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