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Posts mit dem Label bilaterale Verträge werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
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19.11.25

Die Verträge mit der EU sind eine Beschränkung des Stimmrechts

«Bei dem neuen Abkommen Schweiz-EU haben wir es mit einem Paradigmenwechsel zu tun», hat der Staatsrechtler Prof. em. Dr. iur. Paul Richli in seinem Vortrag am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern am 15. Oktober 2025 gesagt. Es handle sich um sektorielle Integrationsabkommen, die die Schweiz in den europäischen Rechtsraum einbinden und eine einseitige Übernahme des EU-Rechts vorsehen würden. Dies im Unterschied zu den früheren Abkommen – dem Freihandelsabkommen von 1972 und den Bilateralen I von 1999. Bei diesen habe es sich, so Richli weiter, um typische bilaterale Verträge gehandelt, bei denen rechtliche Bestimmungen nur im gegenseitigen Einvernehmen übernommen worden seien.

Prof. em. Dr. iur. Paul Richli • Die Verträge mit der EU: eine staatsrechtliche Beurteilung. IWP | Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik 

https://www.youtube.com/watch?v=013u8Qf2wvo

27.10.25

Die übervölkerte Schweiz erhält mit den EU-Verträgen noch mehr Zuwanderung.

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung in die Schweiz extrem hoch und das politische Thema Nummer 1. Das Volk hat das Recht gemäss Verfassung, die Zuwanderung selbst zu steuern, doch die Regierung hat den Verfassungsartikel rechtswidrig nicht umgesetzt.

Mit dem Rahmenvertrag wird die Zuwanderung sich weiter verschärfen. Die EU-Bürger und EU-Familien sollen durch die Ausdehnung der bestehenden Personenfreizügigkeit ein Recht auf Daueraufenthalt erhalten. 


Zitat: Über eine halbe Million hätten neu ein Recht auf Daueraufenthalt. Die Schweiz plant, Teile der EU-Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Das heisst, EU-/EFTA-Bürger dürften nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kriegen. Das freut die Wirtschaftsverbände. Die SVP warnt vor Einwanderung in den Sozialstaat.


Die Unionsbürgerrichtlinie soll innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich frei nach Arbeit umschauen dürfen. So können sie beispielsweise bedingungslos für bis zu drei Monate in andere EU-Länder einreisen. Zudem haben sie nach fünf Jahren Aufenthalt ein Anrecht auf dauerhafte Niederlassung – unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.


Ein Gutachten des Forschungsbüros Ecoplan im Auftrag des Bundes prognostiziert, dass fünf Jahre nach Einführung der neuen Regelung rund 570'000 Personen das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten könnten. Jährlich kämen weitere 50'000 bis 70'000 hinzu.


Die Definition von Erwerbstätigkeit ist dabei weit gefasst. So reicht ein Teilzeitpensum von 30 bis 40 Prozent, in manchen Fällen sind sogar zwölf Wochenstunden genug. Auch Phasen von Arbeitslosigkeit oder kurzzeitigem Sozialhilfebezug werden nicht als erwerbslose Zeit gewertet.

Unionsbürgerrichtlinie: Freie Arbeitssuche, Bleiberecht und Familiennachzug


Der Bundesrat beschwichtigt und streut dem Volk Sand in die Augen.

Es sei eine «gewichtige Ausnahme» ausgehandelt worden, wie er in den Erläuterungen zum Vertragspaket schreibt. In der Schweiz erhalten EU/Efta-Bürger das Daueraufenthaltsrecht nämlich erst nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit. Diese Personen, so der Bundesrat, seien «nachhaltig» in den Arbeitsmarkt integriert.

Lesen Sie weiter bei watson.

16.10.25

Höhere Strompreise durch die Einbindung in den Strommarkt der EU

Das vorgesehene Stromabkommen als Teil der Bilateralen III regelt die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt der EU. 


Der Schweizer Netzbetreiber Swissgrid würde in das europäische Systemmanagement eingebunden.


Das Schweizer Recht und Strommarktregulierung müssen an EU-Regeln (Marktregeln, Netzcodes) angepasst werden.  


Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz „dynamisch" neue EU-Vorschriften übernimmt, um den Anschluss an den EU-Markt dauerhaft zu sichern.


Ausländische Anbieter werden in den Schweizer Markt eindringen und lokale Anbieter benachteiligen.


Ungelöst sind die Fragen über Eigentumsrechte (z. B. Stauseen) und Kontrolle über kritische Infrastrukturen.  


Die Freizügigkeit im Strommarkt bietet die Möglichkeit zur Wahl internationaler Stromlieferanten an, womit die Preise flexibel  aber nicht stabil sein werden. Es wird mit Preiserhöhungen gerechnet.


In Ländern wie Norwegen und Deutschland hat die Flexibilisierung zu enormen Preiserhöhungen und Preisschwankungen geführt. 


Der grenzüberschreitende Stromhandel der Schweiz, wie er jetzt besteht, funktioniert, und deshalb braucht es kein derartiges Abkommen mit der EU.


AUFGEPASST: Die Bilateralen III sind das Trojanische Pferd der EU. Die EU zieht mit dem Stromabkommen die Schweiz über den Tisch. Hören Sie sich diese Warnung an. https://vm.tiktok.com/ZNd7y9Mkb/

10.10.25

Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk soll schweigen und zahlen.

Die wirtschaftlichen Kennzahlen sprechen eine klare Sprache: Eine Anbindung an die Krisen-EU gefährdet unseren Wohlstand, unsere Souveränität und unsere direkte Demokratie. Wer zahlt, soll auch mitreden – doch genau das bleibt uns verwehrt.


Die Krisen-EU sucht dringend neue Netto-Zahler. Mit dem Unterwerfungsvertrag müsste die Schweiz Milliarden über Milliarden nach Brüssel zahlen. 

Der Direktor des Gewerbeverbandes Berner KMU, Nationalrat Lars Guggisberg, warnt.


Das geplante Abkommen über einen regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz an die EU ist ein massiver Eingriff in unsere Budgethoheit und in die direkte Demokratie. Es verpflichtet die Schweiz zu dauerhaften Milliardenzahlungen, ohne dass Parlament oder Volk echte Kontrolle über die Verwendung dieser Steuergelder hätten.


Eine institutionelle Anbindung an die EU und die dynamische, das heisst die automatische Übernahme von EU-Recht, führt unweigerlich zu einer Angleichung der  volkswirtschaftlichen Kennzahlen – ganz offensichtlich zum Nachteil der Schweiz!


BIP wird sinken. Das Wachstum wird sich verlangsamen. Die Inflationsrate und die Arbeitslosenrate sind in der Schweiz deutlich geringer. Die Schweiz hat eine geringe Staatsverschuldung von 30% gegenüber 85 % der EU und eine viel geringere Schuldzinslast von 0.3% gegenüber 2 bis 6 % der EU Länder. Die EU Länder haben alle hohe Mehrwertsteuersätze von bis zu 27 % gegenüber 8.1 % der Schweiz.


Der hohe Lebensstandard der Schweiz wird erodieren und sich demjenigen der EU angleichen. 

Link zum Artikel von Lars Guggisberg: Der Unterwerfungsvertrag kostet uns Milliarden ohne Mitsprache –die EU will an unser Geld!


17.9.25

Bern manipuliert, um Rahmen-Deal durchzubringen

Das formal paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht ist nur scheinbar unabhängig, da es verpflichtet ist, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei der Auslegung von EU-Recht und inhaltsgleichem Abkommensrecht anzurufen und dessen Urteil zu befolgen.

Es handelt sich nicht um ein echtes Schiedsgericht. Der EuGH ist kein neutrales Gericht, sondern ein Organ der EU, das verpflichtet ist, deren Interessen zu wahren.


Neuer Bericht zeigt: Bund verdreht, verschweigt und verharmlost Rolle von EU und europäischem Gerichtshof. Verstoss gegen Verfassung.


Von Carl Baudenbacher (war Präsident des EFTA-Gerichtshofes).

insideparadeplatz

2.8.25

Das Schweizer Volk wird diesen Knebelvertrag ablehnen.

Das institutionelle Abkommen bindet die Schweiz an die EU mit der Verpflichtung in sieben Bereichen EU Gesetze ohne Mitsprache kategorisch zu übernehmen. 


EU-Verordnungen sollen automatisch in der Schweiz gelten – ohne Zustimmung von Volk oder Parlament. 


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über Schweizer Recht und kann unsere Volksentscheide aushebeln. 


Das Schweizer Sozialsystem würde EU-Bürgern uneingeschränkt offenstehen. 


Den Lohnschutz würde geschwächt.


Unsere direkte Demokratie würde zur Hülse, Referenden könnten wirkungslos werden.


Das ist ein direkter Angriff auf unsere Demokratie, Souveränität und soziale Stabilität.

https://youtu.be/BrgoYvYenxM?si=2feIfDEwIhPyVIg1

Bundesbrief vs. Rahmenabkommen

Bundesbrief vs. Rahmenabkommen: 
Im Bundesbrief sind die grundlegenden Prinzipien der Schweiz auf einer Seite festgehalten. Das 1800-seitige RA 2.0 versucht, diese zu untergraben.

pic.x.com/Hg9yrj1WgR

@RAlthaus77412⁩

02.08.25, 06:52

31.7.25

Gedanken zum 1. August

Der Schweizer Nationalfeiertag bietet Gelegenheit, sich den Weg der Schweiz wieder in Erinnerung zu rufen. Weite Kreise der Wirtschaft und der gegenwärtige schwache Bundesrat wollen die schwer errungene Freiheit und Selbständigkeit der Eidgenossenschaft mit einem Assoziationsvertrag an die europäischen Mächte der EU verscherbeln. Das institutionelle Abkommen bindet die Schweiz an die EU mit der Verpflichtung in sieben Bereichen EU Gesetze ohne Mitsprache kategorisch zu übernehmen. Das Schweizer Volk wird diesen Knebelvertrag ablehnen.

Leider hat der Bundesrat die Hosen voll, um mit der EU Klarheit zu schaffen, dass die Schweiz seit 734 Jahren für die Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Neutralität ihren eigenen Weg erkämpft und erfolgreich gestaltet hat. Von Thomas Klossner, Simmentaler Zeitung.

Die Abkommen Schweiz EU sind allein redaktionell eine Zumutung

Die Abkommen Schweiz EU sind allein redaktionell eine Zumutung - kompliziert, unüberschaubar und deswegen können sie der Willkür Tür und Tor öffnen. 

Dazu hat der Bundesrat jetzt noch ein sogenanntes Übergangsabkommen unterzeichnet, zu dem er ohne das Parlament und sogar das Volk überhaupt keine Kompetenz hat.

Darin steht: „Abgesehen vom Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an Programmen der Union (u.a. Horizon Europe), dessen Unterzeichnung im November 2025 stattfinden soll, werden die restlichen Abkommen, Protokolle und Erklärungen Schweiz-EU voraussichtlich im ersten Quartal 2026 unterzeichnet."

Es ist eine Frechheit des Bundesrates, davon auszugehen, dass das Volk diesen Abkommen zustimmt. Die Bundesratsmitglieder, die diese Abkommen unterstützen sollen zurücktreten.

Text von Regula Heinzelmann

https://www.europa-konzept.eu/politik-neues-europa-pneu/argumente-gegen-die-eu/

Argumente gegen die EU 8.1.2025.pdf

30.7.25

Die EU-Turbos wissen genau, wie grottenschlecht dieses RA2.0 ist!

Die EU-Turbos wissen genau, wie grottenschlecht dieses RA2.0 ist! Wenn schon ein überzeugter EU-Turbo dazu aufruft, die Rechtsübernahme von EU-Richtlinien im Einzelfall zu verweigern und stattdessen Sanktionen in Kauf zu nehmen, müsste dies eigentlich alle Schweizer alarmieren.

Stoppt den EU-Unterwerfungsvertrag

 Wenn das Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnet wird, droht folgends:

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über Schweizer Recht und kann unsere Volksentscheide aushebeln.
  • EU-Verordnungen sollen automatisch in der Schweiz gelten – ohne Zustimmung von Volk oder Parlament.
  • Das Schweizer Sozialsystem würde EU-Bürgern uneingeschränkt offenstehen.
  • Der Lohnschutz würde geschwächt.

Unsere direkte Demokratie würde zur Hülse, Referenden könnten wirkungslos werden.

Das ist kein normaler Verwaltungsvorgang, sondern ein direkter Angriff auf unsere Demokratie, Souveränität und soziale Stabilität.

https://citizengo.org/de-ch/fr/15833-unser-herz-schl%C3%A4gt-f%C3%BCr-die-schweiz---keine-eu-unterwerfung-

29.7.25

Obligatorisches Referendum (Volks- und Ständemehr) zwingend.

Es gibt keinen Zweifel, dass der Rahmenvertrag der Schweiz EU-Gesetze und EU-Richter bringt. Offensichtlich stehen diese über unserer Verfassung, weil die Schweiz diese ja sonst mit Verfassungsänderungen aus der Welt schaffen könnte, was nicht die Idee dieses Vertrages ist.
⁦‪@zauberberg188‬⁩
 
29.07.25, 00:42

28.7.25

Das dürfen wir mit einem EU-Anbindungsvertrag niemals aufs Spiel setzen! Christoph Riner_Nationalrat auf X

Die 🇨🇭 ist wieder Weltmeisterin der Wettbewerbsfähigkeit. Warum? Weil wir ein freies, unabhängiges, direktdemokratisches Land sind. Bei uns hat das Volk das letzte Wort! Das dürfen wir mit einem EU-Anbindungsvertrag niemals aufs Spiel setzen!
⁦‪@riner_christoph
#EUNein
blick.ch/wirtschaft/bes… 

23.7.25

Zugang zum EU Markt ohne Rahmenabkommen

Keine Anbindung an die EU. Der Zugang zum EU Markt ist ohne Bilaterale und Rahmenabkommen gewährleistet. 

autonomiesuisse auf X: Das Eis für den Bundesrat wird dünner.

Jetzt kippt auch die ⁦‪@NZZ‬⁩: Das Eis für den Bundesrat wird dünner. Sogar die NZZ hinterfragt nun offen die Motive des Bundesrats bei den geplanten EU-Rahmenverträgen. Laut NZZ-Redakteurin Katharina Fontana steht der Bundesrat zunehmend isoliert da. Seine Absicht, das Ständemehr zu

22.7.25

EU reisst sich Schweizer Stromreserven unter den Nagel.

Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag und dem EU-Stromabkommen kann sich die EU unsere wertvolle Stromproduktion und unsere Stromreserven unter den Nagel reissen. Für die Schweizer Bevölkerung bedeuten die Verträge weniger Versorgungssicherheit und höhere Strompreise.

13.7.25

Nein zum Sklaven Vertrag mit der EU

Hört Rolli bei TikTok: So ein unverdaubarer Monster Vertrag dem Schweizer Stimmvolk zuzutrauen, ist der Schweizer direkten Demokratie unwürdig. Wer liest denn schon 2000 Seiten mit 1000 Seiten Verweisen. Dem Stimmbürger ist angeraten, Nein zu stimmen.‬

12.7.25

Die Schweiz steht für wirtschaftliche Freiheit (X)

Die Schweiz steht für wirtschaftliche Freiheit und Innovation – weit vor der EU. Was Brüssel als „bilaterale Verträge" verkauft, sind dynamische Rechtsübernahme & Kohäsionszahlungen. Das ist keine Partnerschaft, das ist Anbindung. Die Wachstumsmärkte? Liegen längst anderswo.
pic.x.com/eaWWnW32c5

 
@RAlthaus77412 
11.07.25, 06:23
.  

9.7.25

Rahmenabkommen: EU-Recht würde sofort gelten ohne vorherige Beratung im Schweizer Parlament.

 Kompass zitiert in einer Mitteilung den Artikel von Katharina Fontana in der NZZ wie folgt: Die in den EU-Verträgen verankerte dynamische Rechtsübernahme ist keine technische Formalität, sondern ein Systemwechsel. EU-Recht würde prinzipiell gelten, sobald es beschlossen ist – ohne vorherige Beratung im Schweizer Parlament oder Volksabstimmung. So würde ein neuer EU-Rechtsakt schneller Wirkung in der Schweiz entfalten als jedes heimische Gesetz (ausser Notrecht).- Das Schweizer Parlament kann am Inhalt des EU-Rechtsaktes nichts mehr ändern. Bei einer Klage der EU entscheidet unwiderruflich das EU Gericht.

K. Fontana, NZZ: Der Bundesrat folgt bei der dynamischen Rechtsübernahme weitgehend der Forderung der EU: Wenn Brüssel neue Akte erlässt, werden diese eins zu eins Teil der Schweizer Rechtsordnung.

Katharina Fontana, NZZ: EU-Verträge: Neue Regeln aus Brüssel gelten direkt in der Schweiz.