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27.10.25

Die übervölkerte Schweiz erhält mit den EU-Verträgen noch mehr Zuwanderung.

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung in die Schweiz extrem hoch und das politische Thema Nummer 1. Das Volk hat das Recht gemäss Verfassung, die Zuwanderung selbst zu steuern, doch die Regierung hat den Verfassungsartikel rechtswidrig nicht umgesetzt.

Mit dem Rahmenvertrag wird die Zuwanderung sich weiter verschärfen. Die EU-Bürger und EU-Familien sollen durch die Ausdehnung der bestehenden Personenfreizügigkeit ein Recht auf Daueraufenthalt erhalten. 


Zitat: Über eine halbe Million hätten neu ein Recht auf Daueraufenthalt. Die Schweiz plant, Teile der EU-Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Das heisst, EU-/EFTA-Bürger dürften nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kriegen. Das freut die Wirtschaftsverbände. Die SVP warnt vor Einwanderung in den Sozialstaat.


Die Unionsbürgerrichtlinie soll innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich frei nach Arbeit umschauen dürfen. So können sie beispielsweise bedingungslos für bis zu drei Monate in andere EU-Länder einreisen. Zudem haben sie nach fünf Jahren Aufenthalt ein Anrecht auf dauerhafte Niederlassung – unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.


Ein Gutachten des Forschungsbüros Ecoplan im Auftrag des Bundes prognostiziert, dass fünf Jahre nach Einführung der neuen Regelung rund 570'000 Personen das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten könnten. Jährlich kämen weitere 50'000 bis 70'000 hinzu.


Die Definition von Erwerbstätigkeit ist dabei weit gefasst. So reicht ein Teilzeitpensum von 30 bis 40 Prozent, in manchen Fällen sind sogar zwölf Wochenstunden genug. Auch Phasen von Arbeitslosigkeit oder kurzzeitigem Sozialhilfebezug werden nicht als erwerbslose Zeit gewertet.

Unionsbürgerrichtlinie: Freie Arbeitssuche, Bleiberecht und Familiennachzug


Der Bundesrat beschwichtigt und streut dem Volk Sand in die Augen.

Es sei eine «gewichtige Ausnahme» ausgehandelt worden, wie er in den Erläuterungen zum Vertragspaket schreibt. In der Schweiz erhalten EU/Efta-Bürger das Daueraufenthaltsrecht nämlich erst nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit. Diese Personen, so der Bundesrat, seien «nachhaltig» in den Arbeitsmarkt integriert.

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