«Bei dem neuen Abkommen Schweiz-EU haben wir es mit einem Paradigmenwechsel zu tun», hat der Staatsrechtler Prof. em. Dr. iur. Paul Richli in seinem Vortrag am Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern am 15. Oktober 2025 gesagt. Es handle sich um sektorielle Integrationsabkommen, die die Schweiz in den europäischen Rechtsraum einbinden und eine einseitige Übernahme des EU-Rechts vorsehen würden. Dies im Unterschied zu den früheren Abkommen – dem Freihandelsabkommen von 1972 und den Bilateralen I von 1999. Bei diesen habe es sich, so Richli weiter, um typische bilaterale Verträge gehandelt, bei denen rechtliche Bestimmungen nur im gegenseitigen Einvernehmen übernommen worden seien.
Prof. em. Dr. iur. Paul Richli • Die Verträge mit der EU: eine staatsrechtliche Beurteilung. IWP | Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik
Der vorliegende Vertrag ist ein Integrationsvertrag und kein bilateraler Vertrag auf Augenhöhe (Äquivalenzprinzip). Die Integration befolgt das Prinzip der Unterwerfung unter EU-Recht.
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