Katharina Fontana (NZZ) hat sich wieder einmal in das RA2.0 vertieft und hat schon wieder weitere Beweise gefunden, wie schlecht dieses Abkommen nun einmal ist.
Ein Punkt, worüber bisher nur wenig diskutiert wurde, betrifft die einheitliche Auslegung der Abkommen. Die Schweiz übernimmt mit den neuen Verträgen zahlreiche EU-Rechtsakte und verpflichtet sich, diese parallel zur EU auszulegen und anzuwenden. Für die Auslegung ist der #EuGH abschliessend zuständig. Was beispielsweise unter einem «Lebenspartner» zu verstehen ist, wird letztlich durch den EuGH definiert – auch für die Schweiz. Roland Mathys auf X
https://x.com/mathysroland/status/1960005908097814837?s=46&t=E_e9wvccSsAotu-UhJR-LA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen