Die Schweiz soll mit den «Bilateralen III» über 30 EU-Gesetze und -Verordnungen übernehmen – darunter solche, die tief in unsere Rechtsordnung eingreifen.
Gleichzeitig drohen Milliardenkosten durch neue Regulierungs- und Kontrollpflichten sowie zusätzliche Behördenstellen.
Doch wer entscheidet im Konfliktfall? Ein EU-nahes Schiedsgericht – ohne CH-Richter, ohne CH-Einspruch.
Demokratie? Nein. Es ist ein institutioneller Umbau mit klarer Machtrichtung: weg von Bern – hin zu Brüssel.
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