Mit dem Rahmenvertrag, der ein Integrationsvertrag ist, verpflichtet sich die Schweiz, EU-Rechtsakte zu übernehmen und diese analog zur EU auszulegen.
In Streitigkeiten, die EU-Binnenmarktrecht betreffen, muss das Schiedsgericht dem EuGH eine Vorlage zur Auslegung der betreffenden Rechtsfrage unterbreiten.
Das Schiedsgericht trifft unabhängig Entscheidungen, muss sich aber bei Fragen, die EU-Binnenmarktrecht betreffen, an die Auslegung durch den EuGH halten. Die Schweiz ist also dem Urteil des EuGh ausgeliefert.
Wenn der Streit Fragen zur Auslegung von EU-Recht aufwirft und die Auslegung dieses Rechts aus Sicht des Schiedsgerichts für die Beurteilung des Streitfalls relevant und notwendig ist, muss das Schiedsgericht den EuGH zur Auslegung dieses Rechts beiziehen.
Bund: Institutionelle Elemente Faktenblatt
Universität Zürich: Der EuGH und die Schweiz