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27.10.25

Die übervölkerte Schweiz erhält mit den EU-Verträgen noch mehr Zuwanderung.

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung in die Schweiz extrem hoch und das politische Thema Nummer 1. Das Volk hat das Recht gemäss Verfassung, die Zuwanderung selbst zu steuern, doch die Regierung hat den Verfassungsartikel rechtswidrig nicht umgesetzt.

Mit dem Rahmenvertrag wird die Zuwanderung sich weiter verschärfen. Die EU-Bürger und EU-Familien sollen durch die Ausdehnung der bestehenden Personenfreizügigkeit ein Recht auf Daueraufenthalt erhalten. 


Zitat: Über eine halbe Million hätten neu ein Recht auf Daueraufenthalt. Die Schweiz plant, Teile der EU-Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Das heisst, EU-/EFTA-Bürger dürften nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht kriegen. Das freut die Wirtschaftsverbände. Die SVP warnt vor Einwanderung in den Sozialstaat.


Die Unionsbürgerrichtlinie soll innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich frei nach Arbeit umschauen dürfen. So können sie beispielsweise bedingungslos für bis zu drei Monate in andere EU-Länder einreisen. Zudem haben sie nach fünf Jahren Aufenthalt ein Anrecht auf dauerhafte Niederlassung – unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.


Ein Gutachten des Forschungsbüros Ecoplan im Auftrag des Bundes prognostiziert, dass fünf Jahre nach Einführung der neuen Regelung rund 570'000 Personen das Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten könnten. Jährlich kämen weitere 50'000 bis 70'000 hinzu.


Die Definition von Erwerbstätigkeit ist dabei weit gefasst. So reicht ein Teilzeitpensum von 30 bis 40 Prozent, in manchen Fällen sind sogar zwölf Wochenstunden genug. Auch Phasen von Arbeitslosigkeit oder kurzzeitigem Sozialhilfebezug werden nicht als erwerbslose Zeit gewertet.

Unionsbürgerrichtlinie: Freie Arbeitssuche, Bleiberecht und Familiennachzug


Der Bundesrat beschwichtigt und streut dem Volk Sand in die Augen.

Es sei eine «gewichtige Ausnahme» ausgehandelt worden, wie er in den Erläuterungen zum Vertragspaket schreibt. In der Schweiz erhalten EU/Efta-Bürger das Daueraufenthaltsrecht nämlich erst nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit. Diese Personen, so der Bundesrat, seien «nachhaltig» in den Arbeitsmarkt integriert.

Lesen Sie weiter bei watson.

20.10.25

Ein klarer Auftrag für das Ständemehr

Die Kompass-Initiative ist formell mit 111'422 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Schweizer Bevölkerung wird entscheiden, ob das Volks- und Ständemehr für das Vertragspaket Schweiz-EU gilt oder nicht. 

Die Kompass-Initiative stärkt damit das föderale Gleichgewicht und sorgt dafür, dass die EU-Verträge mit ihrem verfassungsändernden Charakter durch Volk und Kantone legitimiert werden.

Das Ständemehr ist nicht bloss ein technisches Verfahren, sondern ein Instrument des Zusammenhalts. Was Volk und Stände gemeinsam beschliessen, trägt langfristig. Gerade bei den EU-Verträgen, die tief in nationale Zuständigkeiten eingreifen, darf das doppelte Mehr nicht umgangen werden. Weiter lesen bei Kompass

16.10.25

Höhere Strompreise durch die Einbindung in den Strommarkt der EU

Das vorgesehene Stromabkommen als Teil der Bilateralen III regelt die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt der EU. 


Der Schweizer Netzbetreiber Swissgrid würde in das europäische Systemmanagement eingebunden.


Das Schweizer Recht und Strommarktregulierung müssen an EU-Regeln (Marktregeln, Netzcodes) angepasst werden.  


Das Abkommen sieht vor, dass die Schweiz „dynamisch" neue EU-Vorschriften übernimmt, um den Anschluss an den EU-Markt dauerhaft zu sichern.


Ausländische Anbieter werden in den Schweizer Markt eindringen und lokale Anbieter benachteiligen.


Ungelöst sind die Fragen über Eigentumsrechte (z. B. Stauseen) und Kontrolle über kritische Infrastrukturen.  


Die Freizügigkeit im Strommarkt bietet die Möglichkeit zur Wahl internationaler Stromlieferanten an, womit die Preise flexibel  aber nicht stabil sein werden. Es wird mit Preiserhöhungen gerechnet.


In Ländern wie Norwegen und Deutschland hat die Flexibilisierung zu enormen Preiserhöhungen und Preisschwankungen geführt. 


Der grenzüberschreitende Stromhandel der Schweiz, wie er jetzt besteht, funktioniert, und deshalb braucht es kein derartiges Abkommen mit der EU.


AUFGEPASST: Die Bilateralen III sind das Trojanische Pferd der EU. Die EU zieht mit dem Stromabkommen die Schweiz über den Tisch. Hören Sie sich diese Warnung an. https://vm.tiktok.com/ZNd7y9Mkb/

10.10.25

Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Schweizervolk soll schweigen und zahlen.

Die wirtschaftlichen Kennzahlen sprechen eine klare Sprache: Eine Anbindung an die Krisen-EU gefährdet unseren Wohlstand, unsere Souveränität und unsere direkte Demokratie. Wer zahlt, soll auch mitreden – doch genau das bleibt uns verwehrt.


Die Krisen-EU sucht dringend neue Netto-Zahler. Mit dem Unterwerfungsvertrag müsste die Schweiz Milliarden über Milliarden nach Brüssel zahlen. 

Der Direktor des Gewerbeverbandes Berner KMU, Nationalrat Lars Guggisberg, warnt.


Das geplante Abkommen über einen regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz an die EU ist ein massiver Eingriff in unsere Budgethoheit und in die direkte Demokratie. Es verpflichtet die Schweiz zu dauerhaften Milliardenzahlungen, ohne dass Parlament oder Volk echte Kontrolle über die Verwendung dieser Steuergelder hätten.


Eine institutionelle Anbindung an die EU und die dynamische, das heisst die automatische Übernahme von EU-Recht, führt unweigerlich zu einer Angleichung der  volkswirtschaftlichen Kennzahlen – ganz offensichtlich zum Nachteil der Schweiz!


BIP wird sinken. Das Wachstum wird sich verlangsamen. Die Inflationsrate und die Arbeitslosenrate sind in der Schweiz deutlich geringer. Die Schweiz hat eine geringe Staatsverschuldung von 30% gegenüber 85 % der EU und eine viel geringere Schuldzinslast von 0.3% gegenüber 2 bis 6 % der EU Länder. Die EU Länder haben alle hohe Mehrwertsteuersätze von bis zu 27 % gegenüber 8.1 % der Schweiz.


Der hohe Lebensstandard der Schweiz wird erodieren und sich demjenigen der EU angleichen. 

Link zum Artikel von Lars Guggisberg: Der Unterwerfungsvertrag kostet uns Milliarden ohne Mitsprache –die EU will an unser Geld!


3.10.25

Brüssel will alle Vermögenswerte der Bürger zentral erfassen.

Petra Steger: EU-Vermögensregister – Brüssel greift nach dem Eigentum der Bürger.

Die Maßnahme wird offiziell als Schritt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verkauft. Doch dahinter verbirgt sich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und eine zunehmende staatliche Kontrolle. ……. in Wahrheit steht dahinter aber nicht weniger als die zentralisierte Erfassung der Vermögenswerte aller EU-Bürger – ein beispielloser Eingriff in die Privatsphäre und eine weitere Stufe auf dem Weg zu einer Brüsseler Kontrollunion.

Lesen Sie den Artikel in express.at